Gemäß Artikel 5 § 5 des Gesetzbuches für Handelsgesellschaften (nachfolgend: "CCC") hat der Vorstand der FerrumLabs S.A. mit Sitz in Warschau, ul. Puławska 12/3, KRS: 0000902960, NIP: 5213930091, Grundkapital: 120.180,00 PLN voll eingezahlt, Registergericht: Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau, XIII Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters (im Folgenden: "Unternehmen"), gibt hiermit bekannt, dass die außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft für den 5. April 2022 einberufen wurde (im Folgenden: "Montage"). Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgte gemäß dem in Artikel 402 § 3. des CCC festgelegten Verfahren.
- Datum und Uhrzeit der Versammlung: Die Sitzung findet am 5. April 2022 um 12:00 Uhr statt.
- Ort der VersammlungWspólna-Straße 56, 00-686 Warschau - Schulungszentrum Wspólna, Raum ABC.
- Tagesordnung:
- Eröffnung der Versammlung,
- Wahl des Versammlungsleiters und Erstellung der Anwesenheitsliste,
- Feststellung, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist,
- Verabschiedung der Tagesordnung,
- Annahme eines Beschlusses über die Aufhebung des Wahlgeheimnisses für die Wahl des Wahlprüfungsausschusses,
- Wahl des Wahlprüfungsausschusses,
- Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 10.733,50 PLN (zehntausendsiebenhundertdreiunddreißig Zloty und fünfzig Groszy) durch die Ausgabe von 107.335 (in Worten: einhundertsiebentausenddreihundertfünfunddreißig) neue auf den Namen lautende Stammaktien der Serie E im Rahmen einer Privatplatzierung durch ein von der Gesellschaft unterbreitetes und von den Empfängern (Marcin Ryba, Hubert Pudzianowski, Artur Klimczak) angenommenes Angebot unter vollständigem Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft und Änderung der Satzung der Gesellschaft durch vollständige Aufhebung des bestehenden Wortlauts der Satzung der Gesellschaft und Annahme eines neuen Wortlauts der Satzung der Gesellschaft sowie Annahme des einheitlichen Textes der Satzung der Gesellschaft,
- Abschluss der Versammlung.
Im Zusammenhang mit Art. 402 § 2 des Handelsgesetzbuches und Punkt 7 der Tagesordnung der Versammlung gibt der Vorstand der Gesellschaft bekannt, dass auf der Versammlung die Aufhebung der gesamten aktuellen Satzung der Gesellschaft geplant ist, was bedeutet, dass alle ihre Bestimmungen ungültig werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, eine völlig neue Satzung der Gesellschaft zu verabschieden.
Die aktuelle Satzung ist verfügbar HIER
Der Entwurf der neuen Satzung der Gesellschaft, der auch der Entwurf des konsolidierten Textes der Satzung ist, ist verfügbar HIER
Gleichzeitig teilt der Vorstand der Gesellschaft mit, dass die Aktionäre persönlich oder durch Bevollmächtigte an der Hauptversammlung teilnehmen können. Die Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts bedarf der Schriftform, ansonsten ist sie nichtig. Ferner teilt der Vorstand mit, dass eine Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation nicht vorgesehen ist.