Der Vorstand der FerrumLabs S.A. mit Sitz in Warschau in der ul. Puławska 12/3, KRS: 0000902960, (die "Gesellschaft") beruft die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft für den 28.06.2024 um 11:00 Uhr ein. Die Versammlung findet im Notariat statt: Kopczyński, Groskrejc, Paliszewski Notaries Sp.p. unter der Adresse: ul. Twarda 18 (Stockwerk 12) 00-105 Warschau.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Versammlung,
- Wahl des Vorsitzenden der Versammlung. Erstellung der Anwesenheitsliste,
- festzustellen, dass die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist,
- Verabschiedung der Tagesordnung,
- Annahme eines Beschlusses über die Aufhebung des Wahlgeheimnisses bei der Wahl des Ausschusses für Stimmenauszählung,
- Wahl des Wahlprüfungsausschusses,
- Verabschiedung eines Beschlusses über die Prüfung und Genehmigung des Berichts des Verwaltungsrats über die Tätigkeit der Gesellschaft für das Jahr 2023,
- Verabschiedung eines Beschlusses zur Prüfung und Genehmigung des Berichts des Aufsichtsrats für das Jahr 2023,
- Verabschiedung eines Beschlusses zur Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Jahr 2023,
- Verabschiedung eines Beschlusses zur Deckung des Verlustes für 2023,
- Verabschiedung eines Beschlusses über die Entlastung des Vorstandsvorsitzenden Maciej Adamaszek für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Jahr 2023,
- Verabschiedung eines Beschlusses über die Entlastung der Vorsitzenden des Aufsichtsrats - Paulina Szkudlarek - für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Jahr 2023,
- Beschlussfassung über die Entlastung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats - Marcin Ryba - für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Jahr 2023,
- Verabschiedung eines Beschlusses über die Anerkennung der Erfüllung der Pflichten des Aufsichtsratsmitglieds Artur Klimczak im Jahr 2023,
- Verabschiedung eines Beschlusses über die Anerkennung der Erfüllung der Pflichten des Aufsichtsratsmitglieds Jacek Płucienniczak im Jahr 2023,
- Abschluss der Versammlung.
Die Aktionäre können an der Versammlung persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen. Die Bevollmächtigung zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts bedarf der Schriftform, andernfalls ist sie ungültig. Eine Teilnahme an der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation ist nicht vorgesehen.